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Kinderbetreuung

Die Stadt Ostfildern sieht es als ihre Aufgabe an, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen und bietet vielfältige Betreuungsmöglichkeiten an. Stadt, Kirchen, Schulen und Vereine arbeiten in der Kinderbetreuung und Jugendarbeit eng zusammen.

Link öffnet neues FensterBetreuungsangebote für Kinder von 6 Monaten bis 12 Jahren (inkl. Hort und Kernzeitenbetreuung) (pdf / 167 KB)
Link öffnet neues FensterGesamtelternbeirat der Kindergärten Ostfildern  
Link öffnet neues FensterKinderbetreung in der Region

Dienststelle

Fachbereich 2, Soziale Lebenswelten
Altes Pfarrhaus
Nellingen
Klosterhof 4
Stadtplan Stadtplan

Öffnungszeiten

Mo, Di, Mi, Do, Fr 8-12 Uhr
Mo, Mi, Do 14-16 Uhr
Di 14-18 Uhr

Bitte sprechen Sie mit den Sachbearbeiterinnen und Mitarbeitern telefonisch einen Termin ab, um Wartezeiten zu vermeiden

Kosten

Seit 1996 gelten für die Ostfilderner Einrichtungen einkommensabhängige Betreuungsgebühren. Sie wurden vom Gemeinderat auf Empfehlung des Kindergartenausschusses beschlossen. Die Gebührenhöhe richtet sich zum einen nach dem Bruttoeinkommen, zum anderen nach der Anzahl aller Kinder (unter 25 Jahren) in der Familie, für die Anspruch auf Kindergeld besteht bzw. ein Freibetrag anerkannt wird. Ermäßigungen gegenüber der Grundstufe werden nur auf Antrag mit Einkommensnachweis gewährt.

Ansprechpartner/innen

Karin Schmidt
Tel : 0711 3404-532
Fax : 0711 3404-201
Email : K.Schmidt@Ostfildern.de
Zimmer : 8

Karin Kögler
Tel : 0711 3404-532/ -283
Fax : 0711 3404-201
Email : K.Koegler@Ostfildern.de
Zimmer : 8

Weitere Informationen

Anmeldung: Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem dritten Lebensjahr macht eine zeitnahe und flexible Planung erforderlich. Dieses kann nur geleistet werden, wenn die Kindergärten möglichst ein Jahr vorher über den Zeitpunkt der gewünschten Inanspruchnahme eines Kindergartens informiert werden. Deshalb unsere Bitte: Melden Sie Ihre Kinder frühzeitig in Ihrem Wunschkindergarten an.

Formulare/Anträge

Antrag auf Ermäßigung der Gebühren

Benutzungsgebührensatzung zur Kinderbetreuung

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Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter Link öffnet neues Fenster http://www.service-bw.de . Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.

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