Stadtbücherei von A - Z
Benutzungsordnung
!neu seit 1. Mai 2008!
Angebote
Sie finden bei uns Sachbücher zu allen Wissensgebieten, Romane, Erzählungen, Gedichte, Zeitschriften, Kinder- und Jugendbücher, Spiele, Sprachkurse, Kassetten, CDs, CD-ROMs und DVDs.
Sie können bei uns mehrere Tageszeitungen lesen, in den neuesten Zeitschriften blättern, Bücher aussuchen, CD-ROMs ausprobieren, im Internet surfen, sich über kulturelle Veranstaltungen informieren, Spiele kennenlernen und natürlich alle Medien - außer unserem Nachschlagebestand und dem jeweils neuesten Heft einer Zeitschrift - ausleihen und mit nach Hause nehmen.
Anmeldung
Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihren Personalausweis mit. Sie bekommen dann den Benutzerausweis der Bibliothek. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten und müssen ebenfalls ein Ausweispapier der Eltern vorlegen, wenn noch kein eigener Schülerausweis vorliegt. Mit seiner Unterschrift erkennt der Benutzer die Benutzungsordnung an und stimmt der Speicherung seiner persönlichen Daten zu.
Der Büchereiausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bücherei. Der Ausweisinhaber bzw. dessen gesetzlicher Vertreter haftet in vollem Umfang für alle mit dem Ausweis getätigten Entleihungen sowie für Schäden, die durch Missbrauch des Benutzerausweises entstehen.
Wenn Sie bereits zuhause Ihre Anmeldung ausfüllen möchten, finden Sie hier ein
Anmeldeformular (pdf / 11KB) .
Ausleihe
Die Leihfrist für Bücher beträgt generell 4 Wochen, für alle anderen Medien beträgt sie 2 Wochen. Bei Weihnachts- und Osterbüchern wird die Ausleihe auf 2 Wochen verkürzt. Der jeweils geltende späteste Rückgabetag ist der Ausleihquittung zu entnehmen.
Die Nutzung aller Medien erfolgt auf eigene Verantwortung, hierfür und für Schäden, die durch die Nutzung von AV-Medien oder Computerprogrammen entstehen, übernimmt die Bücherei Ostfildern keine Haftung. Bitte warten Sie bei der Rückgabe, bis alle Medien zurückgebucht und geprüft sind.
Im Interesse des Jugendschutzes ist eine uneingeschränkte Ausleihe von Medien an Kinder und Jugendliche nicht möglich. Die Anzahl der ausgeliehen Medien kann begrenzt werden.
Benutzungsordnung
Herzlich Willkommen in der Stadtbücherei Ostfildern! Die Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Ostfildern und erfüllt gleichzeitig die Funktion einer Schulbibliothek für die Schulen des Schulzentrums in Nellingen. Die Öffnungszeiten werden durch Anschlag, auf der Internetseite der Stadtbücherei und in der Stadtrundschau bekannt gegeben. Die Angebote der Stadtbücherei können von jedermann auf privatrechtlicher Grundlage genutzt werden. Mit dem Betreten der Bibliotheksräume gilt die Benutzungsordnung.
Anmeldung, Leseausweis
Für die Ausleihe von Medien und die Nutzung der Internetarbeitsplätze wird ein Benutzerausweis benötigt. Zur Anmeldung muss der Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Adressennachweis vorgelegt werden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen die schriftliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreter sowie die Vorlage dessen Personalausweises, wenn noch kein eigener Schülerausweis vorliegt. Mit der Unterschrift erkennt der Benutzer bzw. die gesetzlichen Vertreter die Benutzungsordnung an und stimmt der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner persönlichen Daten zu.
Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Stadtbücherei. Der Ausweisinhaber bzw. dessen gesetzliche Vertreter sind Entgeltschuldner und haften in vollem Umfang für alle mit dem Ausweis getätigten Entleihungen sowie für Schäden, die durch Missbrauch des Benutzerausweises entstehen.
Benutzungsentgelte
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sowie Schüler einer allgemeinbildenden Schule können, gegen Vorlage eines Schülerausweises, kostenlos Medien ausleihen.
Erwachsene Leser zahlen ein Jahresentgelt von € 13 oder € 1 Einzelentgelt pro Medium. Personen, deren Partner bereits ein Jahresentgelt von € 13 gezahlt haben, erhalten den ermäßigten Tarif von € 6.50. Beide Ausweise müssen die gleiche Gültigkeitsdauer haben. Für Gelegenheitsentleiher beträgt das Vierteljahresentgelt € 4.50. Studenten, Sozialhilfeempfänger, Schwerbehinderte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, Arbeitslose und Inhaber des Förderpass zahlen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises ein ermäßigtes Jahresentgelt von € 8.
Die Ausleihe von Spielfilmen und Spielen auf DVD und DVD/CD-ROM ist hiervon ausgenommen. Für diese Medien müssen € 0,50 pro Medium von allen Benutzergruppen, außer bei der Ausleihe mit Einzelentgelt, bezahlt werden. Für das Entleihen von Sach-DVD/CD-ROMs wird kein Sondermedienentgelt erhoben.
Ausleihe/Leihfristen
Entleihungen sind grundsätzlich nur persönlich und gegen Vorlage des Benutzerausweises möglich. Die Leihfrist für Bücher beträgt generell 4 Wochen, für alle anderen Medien beträgt sie 2 Wochen. Bei Weihnachts- und Osterbüchern ist die Ausleihe grundsätzlich auf 2 Wochen verkürzt. Der jeweils geltende späteste Rückgabetag ist der Ausleihquittung zu entnehmen.
Die Nutzung aller Medien erfolgt auf eigene Verantwortung, hierfür und für Schäden, die durch die Nutzung von AV-Medien oder Computerprogrammen entstehen, übernimmt die Bücherei Ostfildern keine Haftung. Bitte warten Sie bei der Rückgabe, bis alle Medien zurückgebucht und geprüft sind.
Im Interesse des Jugendschutzes ist eine uneingeschränkte Ausleihe von Medien an Kinder und Jugendliche nicht möglich. Die Anzahl der ausgeliehenen Medien kann begrenzt werden.
Verlängerungen
Alle Medien können zweimal verlängert werden, falls keine Vorbestellung vorliegt. Verlängerungen sind in der Haupt- und in allen Zweigstellen vor Ort und telefonisch während der Öffnungszeiten sowie über den Internet-OPAC möglich.
Vormerkungen
Entliehene Medien können gegen ein Entgelt von € 0,50 vorbestellt werden. Es erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung, wenn das Medium zur Abholung bereitliegt.
Rückgabe/Verspätete Rückgabe
Medien sind spätestens bei Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten zurückzugeben. Die Rückgabe der entliehenen Medien hat grundsätzlich bei der jeweils entleihenden Stelle zu erfolgen. Bei Überschreitung der Leihfrist entstehen Versäumnisentgelte. Diese, sowie die Entgelte, die im Zuge des Mahnverfahrens anfallen, sind der Entgeltordnung zu entnehmen. Die Versäumnisentgelte werden unabhängig davon fällig, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte.
Sind die Medien 14 Tage nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben, erfolgt eine erste schriftliche Mahnung und dann nach jeweils weiteren 14 Tagen eine zweite und dritte Mahnung. Nach erfolgloser dritter Mahnung wird das Mahnverfahren an die Stadtkasse zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens übergeben. Wenn Entgelte nicht fristgerecht gezahlt werden, behält sich die Stadtbücherei vor, den Benutzerausweis zurückzufordern.
Die Stadtbücherei Ostfildern ist berechtigt, ausstehende Geldbeträge anzumahnen. Die erste Mahnung erfolgt nach 14 Tagen mit einem Bearbeitungsentgelt von € 1; für weitere Mahnungen werden € 3 berechnet.
Behandlung der Medien/Haftung
Bitte behandeln Sie die entliehenen Medien pfleglich. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf erkennbare Mängel zu überprüfen und etwaige Schäden sofort anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, gelten die Medien als in einwandfreiem Zustand ausgehändigt. Auf die Vollständigkeit der Beilagen ist zu achten.
Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.
Bei Verlust oder Beschädigungen entliehener Medien ist grundsätzlich Ersatz zu leisten. Beschädigungen oder Funktionsfehler müssen bei der Rückgabe gemeldet werden. Beschädigungen dürfen nicht selbst behoben werden.
Für jede/n Beschädigung/Verlust ist der Benutzer schadensersatzpflichtig. Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung ist Ersatz zu leisten. Der Ersatz ist grundsätzlich in Höhe des Wiederbeschaffungwertes zu leisten.
Das Entgelt für einen Ersatzausweis beträgt € 3.
Interner und externer Leihverkehr
Interner Leihverkehr: Auf Wunsch werden Medien, die nur in der Hauptstelle vorhanden sind gegen ein Entgelt von
€ 1,50 in die Zweigstellen zur Ausleihe gebracht. Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen die Medien direkt in der Zentrale auf Ihr Leserkonto verbucht werden, und die Leihfrist ab diesem Tag zählt. Die Medien werden einmal in der Woche in die Zweigstellen transportiert.
Nicht im Bestand vorhandene Medien können durch den externen Leihverkehr nach hierfür geltenden Richtlinien gegen ein Entgelt von € 3 beschafft werden.
Aufenthalt in der Bücherei
In den Räumen der Stadtbücherei ist auf andere Benutzer Rücksicht zu nehmen. Das Mitbringen von Tieren, Rauchen sowie Essen und Trinken ist in den Räumen der Bücherei nicht gestattet. Während des Aufenthalts in den Büchereien sind Taschen, Mappen, Körbe usw. auf eine dafür vorgesehene Ablage vor der Bücherei zu legen. Bitte entnehmen Sie Ihre Wertsachen, da die Bücherei dafür keine Haftung übernimmt.
Internetnutzung
Die Benutzung der Internetarbeitsplätze wird in einer gesonderten Nutzungsordnung geregelt.
Ausschluss von der Benutzung
Personen, die sich der Benutzungsordnung zuwider verhalten, können von der Bibliotheksnutzung ausgeschlossen werden. Der Ausweis ist zurückzugeben. Solange ein Benutzer der Aufforderung zur Rückgabe nicht nachkommt oder geschuldete Entgelte nicht entrichtet, kann er von der Benutzung ausgeschlossen werden. Dem Personal der Stadtbücherei steht das Hausrecht zu.
Anwendung der Benutzungsordnung ( Satzung )
Die Aktualisierung der Benutzungsordnung der Stadtbücherei Ostfildern erfolgte durch eine Verfügung der Stadt Ostfildern zum 01. Mai 2008.
Nachträgliche Änderungen erfassen auch bereits bestehende Benutzungsverhältnisse.
Ostfildern, den 16. April 2008
Christof Bolay, Oberbürgermeister
Die Schul- und Stadtbücherei Nellingen verfügt über eine E-Mail-Adresse, unter der Sie uns gerne Ihre Wünsche und Anregungen mitteilen können.
E-Mail: auskunft@stadtbuecherei-ostfildern.de
Entgeltverzeichnis
1. Benutzungsentgelte
a) Einzelentgelt für Entleihung pro Medium €1
b) Jahresentgelt (12 Monate) €13
c) Jahresentgelt für Partner (12 Monate) €6,50
d) Studenten, Sozialhilfeempfänger, Wehr- und Zivildienstleistende, €8
Arbeitslose, Inhaber des Förderpasses
e) Vierteljahresentgelt für Gelegenheitsentleiher €4,50
f) Sonderentgelt für die Entleihung von Spielfilmen und Spielen auf DVD € 0,50
und DVD/CD-ROM pro Ausleihe. Das Entgelt wird nicht fällig bei
Entleihung mit Einzelgebühr. Für die Ausleihe von Sach-DVD/CD-ROM
wird kein Sonderentgelt erhoben.
g) Internetentgelt pro halbe Stunde € 0,50
2. Versäumnisgebühren
a) pro Medium und pro Öffnungstag € 0,20
b) für DVDs und DVD/CD-ROMs pro Öffnungstag € 0,40
3. Bearbeitungsentgelte für schriftliche Mahnungen
für die erste schriftliche Mahnung € 1
für jede weitere schriftliche Mahnung € 3
4. Ersatz eines Bibliotheksausweises € 3
5. Vorbestellung eines Mediums € 0,50
6. Interner Leihverkehr zwischen Haupt- und Zweigstellen pro Medium € 1,50
7. Auswärtiger Leihverkehr pro Medium € 3
8. Sonstige Entgelte bei Verlust und Beschädigung
a) Medienbox für CD-Rom € 8
b) DVD-Hülle € 3
c) CD/Kassettenhülle € 1
d) Textheft, Beiheft, Booklet, Cover € 3
e) Ersatzteil Spiele € 1
Bei Verlust oder Beschädigung von Medien ist Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten.
Flohmarkt
Im Vorraum der Bücherei finden Sie einen kleinen Flohmarkt mit Büchern, Zeitschriften und anderen Medien. Pro Medium verlangen wir 50 Cent, für Zeitschriften 20 Cent. Bitte bezahlen Sie an der Theke.
Infothek
In der Infothek finden Sie eine breite Palette von Broschüren und Informationen zu den Themen Soziales, Kultur, Freizeit, Gesundheit, Beruf und Studium. Die ausgelegten Broschüren können mitgenommen werden.
Internet in der Stadt- und Schulbücherei Ostfildern
Das Internet hat sich in den letzten Jahren als neues Informationsmedium etabliert. Die Schul- und Stadtbücherei Ostfildern bietet ihren BesucherInnen die Möglichkeit das Internet zu nutzen. An den Internet-Arbeitsplätzen kann man weltweit recherchieren. Das Angebot umfasst alle Wissensgebiete mit den neuesten Informationen ebenso wie Unterhaltungsangebote und Kommunikationsmöglichkeiten.
Benutzungsordnung für den Internet-Platz:
Zugangsberechtigung:
Der Internet-Platz kann nur von BibliotheksbenutzerInnen mit gültigem Leseausweis benutzt werden. Zugangsberechtigt sind Personen ab 10 Jahren, die sich nach vorheriger Anmeldung mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklären. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres benötigen zudem eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
Nutzungsbedingungen:
Die Nutzung erfolgt nach persönlicher Anmeldung an der Auskunft. Dort wird auch für die Dauer der Nutzung des Internetarbeitsplatzes der Leseausweis hinterlegt. Der Abruf von jugendgefährdeten oder rechtswidrigen Diensten sowie von Bestellungen ist untersagt und führt bei Zuwiderhandlung ebenso zum Ausschluss von der Benutzung wie die bewusste Manipulation von Hard- und Software.
Entgelte:
Pro angefangen 30 Minuten: € 0,50. Sollten Suchergebnisse auf Diskette heruntergeladen werden, so sind dafür bibliothekseigene Disketten zum Preis von € 0,50 zu erwerben. Die Verwendung von eigenen Disketten ist nicht erlaubt. Sollten Suchergebnisse ausgedruckt werden, so wird pro Seite € 0,10 berechnet.
Haftung:
Die Bibliothek ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und die Qualität von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellte Leitung und den Zugang abgerufen werden.
Katalog
Unseren BesucherInnen stehen zwei "OPACs" (Benutzerterminals) zur Verfügung. Hier können Sie selbstständig im Bestand der Stadtbücherei recherchieren sowie Verlängerungen und Vormerkungen für Medien vornehmen. >>> zum Katalog
Klassenführung
Für Schulklassen und andere Gruppen bieten wir Einführungen in die Bibliotheksbenutzung an. Anmeldungen für die Klassenstufen 1 bis 4 nimmt Frau Scham, für die Klassen 5 und 6 nimmt Frau Lenz und für die Klassen 7 bis 13 Frau Hirschberger entgegen. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 34 31 46.
Leihverkehr
Die Stadtbücherei Ostfildern ist dem überörtlichen Leihverkehr angeschlossen, d.h., dass wir spezielle Fachliteratur, die nicht im Bestand der Stadtbücherei ist, von anderen Bibliotheken besorgen können. Jede Fernleihe kostet € 3.
Leseentgelte
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sowie Schüler einer allgemeinbildenden Schule können, gegen Vorlage eines Schülerausweises, kostenlos Medien ausleihen. Erwachsene Leser zahlen ein Jahresentgelt von € 13 oder € 1 Einzelentgelt pro Medium. Personen, deren Partner bereits ein Jahresentgelt von € 13 gezahlt haben, erhalten den ermäßigten Tarif von € 6.50. Beide Ausweise müssen die gleiche Gültigkeitsdauer haben. Für Gelegenheitsentleiher beträgt das Vierteljahresentgelt € 4.50. Studenten, Sozialhilfeempfänger, Schwer-behinderte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, Arbeitslose und Inhaber des Förderpasses zahlen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises ein ermäßigtes Jahresentgelt von € 8.
Die Ausleihe von DVDs und CD-ROMs ist hiervon ausgenommen. Für diese Medien müssen € 0,50 pro Medium von allen Benutzergruppen, außer bei der Ausleihe mit Einzelentgelt, bezahlt werden.
Öffnungszeiten
Schul- und Stadtbücherei Nellingen
Dienstag, Freitag 11-19 Uhr
Mittwoch, Samstag 11-14 Uhr
Donnerstag 11-17 Uhr
Zweigstelle Kemnat Zweigstelle Ruit
Montag, Donnerstag 14-18 Uhr Montag, Freitag 14-18 Uhr
Mittwoch 16-19 Uhr Mittwoch 16-19 Uhr
Zweigstelle Scharnhausen Zweigstelle Scharnhauser Park
Dienstag 16-19 Uhr Montag, Donnerstag 14-18 Uhr
Mittwoch, Freitag 14-18 Uhr Dienstag 16-19 Uhr
Telefon
Stadtbücherei Nellingen
0711 343955
Stadtbücherei Ruit
0711 4400016
Stadtbücherei Kemnat
0711 1622531
Stadtbücherei Scharnhausen
07158 956156
Stadtbücherei Scharnhauser Park
0711 3404-121
U 7 Stadtbahnlinie: Stuttgart - Ostfildern-Nellingen
Sie erreichen uns auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Linie U 7 fährt alle 10 bis 15 Minuten von
Ruit und vom Scharnhauser Park nach Nellingen. Von der Haltestelle "Technische Akademie" sind es nur wenige
Gehminuten zum unteren Eingang der Stadtbücherei. Unter http://www.vvs.de finden Sie den VVS-Fahrplan.
Verlängerungen
Alle Medien können zweimal verlängert werden, falls keine Vorbestellung vorliegt.
Verlängerungen sind in der Hauptstellle und in allen Zweigstellenvor Ort und telefonisch während der Öffnungszeiten sowie über den Internet-OPAC möglich. zum Katalog
Telefonische Verlängerungen sind unter der Telefonnummer 0711 343955 möglich.
Vormerkungen
Vormerkungen können Sie selber an den Benutzerterminals vornehmen oder an der Auskunft vornehmen lassen.
Vormerkungen kosten € 0,50.

Flammende Sterne